Mit dem BMF-Schreiben wird das „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Omnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind“ nach dem Stand 1. September 2020 neu herausgegeben (Az. III C 3 - S-7327 / 19 / 10001 :001).
Das BMF gibt die Verlängerung der Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie bis zum 31.12.2020 bekannt (Az. IV B 3 - S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
Der BFH hat mit Urteil vom 25. April 2018 die Vereinfachungsregelung in Abschn. 10.5. Abs. 4 UStAE anerkannt, jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen (§ 3 Abs. 12 UStG) anhand des subjektiven Wertes und nicht des gemeinen Wertes festzustellen ist. Das BMF gibt die daraus folgende Änderung des UStAE bekannt (Az. III C 2 - S-7203 / 19 / 10001 :001).
Durch das Corona-Steuerhilfegesetz wurde eine Regelung eingeführt, nach der für die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2021 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Steuersatz der Umsatzsteuer anzuwenden ist. Das BMF gibt die für das Jahr 2020 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt (Az. IV A 4 - S-1547 / 19 / 10001 :001).
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in drei Musterverfahren entschieden, dass die Stadt Dortmund gegenüber Wettbürobetreibern rechtmäßig Wettbürosteuern festgesetzt hat. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ist die Revision zum BVerwG zugelassen worden (Az. 14 A 218/19, 14 A 2474/19, 14 A 2275/19).
Die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen tragen 51,6 Prozent des Einkommensteueraufkommens. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/21210) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die von einer gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms nach § 65a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch überwiegend für allgemein gesundheitsfördernde Aktivitäten gezahlten pauschalen Geldprämien als Beitragsrückerstattung den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge mindern (Az. X R 16/18).
Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob auch bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses der vertragsgemäße Fälligkeitszeitpunkt für den Zufluss der Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter maßgeblich ist und ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verlustrücktrag für die Berechnung der Tantieme vorzunehmen ist (Az. VI R 44/17).
Der BFH hat bestätigt, dass weder § 8b Abs. 4 KStG noch § 9 Nr. 2a GewStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen (Az. I R 29/17).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine kurzfristige Überlassung von Bootsliegeplätzen eine kurzfristige Vermietung von Campingflächen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG darstellt (Az. V R 47/19).