Wie der BFH entschieden hat, ist die Ausschlussfrist des § 66 Abs. 4 EStG bereits bei der Festsetzung des Kindergeldes im Kindergeldbescheid zu berücksichtigen und nicht erst bei der nachfolgenden Auszahlung des festgesetzten Kindergeldes. Setzt die Familienkasse das Kindergeld dagegen über den Sechsmonatszeitraum hinaus fest, muss sie es auch vollständig auszahlen (Az. III R 66/18).
Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob § 66 Abs. 3 EStG i. d. F. des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes im Festsetzungsverfahren und nicht im Erhebungsverfahren zu berücksichtigen ist und ob § 66 Abs. 3 EStG der Auszahlung des festgesetzten Kindergeldes entgegensteht, sofern Kindergeld entgegen § 66 Abs. 3 EStG für Zeiträume, die mehr als sechs Monate vor dem Monat der Antragsstellung liegen, rückwirkend festgesetzt wird (Az. III R 70/18).
Der Erwerb von Zubehör unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Ein darauf entfallendes Entgelt gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Dies entschied der BFH (Az. II B 54/19).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die im vorläufigen Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung entstandenen Umsatzsteuern als Insolvenzforderungen zu beurteilen und nicht als Masseverbindlichkeiten gegenüber dem späteren Insolvenzverwalter festzusetzen sind (Az. V R 14/19).
Vermietet ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen unternehmerische Zwecke, kann er grundsätzlich die ihm für Renovierungsaufwendungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen. Dies gilt nicht nur für die Aufwendungen zur Renovierung des beruflich genutzten Büros oder Besprechungsraums, sondern auch für Aufwendungen eines Sanitärraums; ausgeschlossen vom Abzug sind dagegen die Aufwendungen für ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer. Dies entschied der BFH (Az. V R 1/18).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 32d Abs. 1 EStG Teil der tariflichen Einkommensteuer ist und somit Steuerermäßigungen gemäß § 35a EStG die Einkommensteuer nach dem gesonderten Steuertarif mindern können (Az. VI R 54/17).
Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen.
Das Kabinett in Baden-Württemberg hat den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes auf den Weg gebracht. Baden-Württemberg geht damit als erstes Land einen eigenen Weg und nutzt die Öffnungsklausel des Bundes für eine innovative und bürokratiearme Bodenwertsteuer.
Bereits letztes Jahr deutete ein Eckpunktepapier des BMF positive Änderungen im KISTA-Verfahren an. Einige davon sollen nun im Rahmen des Zweiten Familienentlastungsgesetzes umgesetzt werden. Die bisherige Verwaltungsauffassung, dass bei betrieblichen Konten auf den Kirchensteuerabzug zu verzichten ist, könnte schon bald gesetzlich verankert werden. Der DStV begrüßt die Erleichterungen, die damit für die Praxis einhergehen dürften.