Staatliche Beihilfen während der COVID-19-Pandemie: Der EuGH wies die Klagen von Ryanair in Bezug auf die von Frankreich und Schweden im Frühjahr 2020 eingeführten Unterstützungsmaßnahmen endgültig ab (Rs. C-209/21 P und C-210/21 P).
Ein Weinerzeuger darf unter bestimmten Voraussetzungen seinen eigenen Weinbaubetrieb auch dann angeben, wenn die Kelterung in den Betriebsräumen eines anderen Weinerzeugers erfolgt. So entschied der EuGH (Rs. C-354/22).
Genügt das bei der Conterganstiftung geführte Verfahren auf Bewilligung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann die Stiftung im Einzelfall zu einer erneuten Entscheidung über den Antrag verpflichtet werden. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az.
Eine Verpflichtung des Verbrauchers, überhöhte zinsunabhängige Kreditkosten zu zahlen, kann eine missbräuchliche Klausel darstellen. So entschied der EuGH (Rs. C-321/22).
Der BFH entschied zum Fortbestand der finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft bei rückwirkender Verschmelzung des Organträgers auf einen unterjährigen Übertragungsstichtag (Az. I R 45/20).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob im Falle eines Anteilstauschs bei einer unterjährigen Einbringung auch im Wirtschaftsjahr der Einbringung eine Organschaft zwischen der übernehmenden und der erworbenen Gesellschaft begründet werden kann (Az. I R 40/20).
Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob eine finanzielle Eingliederung bei einer Verschmelzung des Organträgers auf einen anderen Rechtsträger auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft vorliegt und ob der Körperschaftsteuerbescheid ein Folgebescheid zum Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG ist (Az. I R 36/20).
Die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden drei Monaten eine Rezession durchläuft, ist in den letzten Wochen auf bereits hohem Niveau leicht gestiegen. Das signalisiert der IMK Konjunkturindikator der Hans-Böckler-Stiftung.
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die angemieteten Standplätze für mobile Verkaufsstände zur Erbringung von gastronomischen Leistungen fiktives Anlagevermögen im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG darstellen (Az. III R 39/21).
Der BFH hat für den Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft entschieden, dass der übernehmende Rechtsträger als („neuer“) Organträger auch dann in die bereits beim übertragenden Rechtsträger (als „alter“ Organträger) erfüllte Voraussetzung einer finanziellen Eingliederung der Organgesellschaft eintritt, wenn die Umwandlung steuerlich nicht bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird (Az. I R 21/20).