Ob Bürosoftware, Videokonferenzen oder Grafikbearbeitung – für die meisten Anwendungen gibt es auch Open-Source-Lösungen. Sie werden inzwischen in der Breite der deutschen Wirtschaft eingesetzt: 7 von 10 Unternehmen (69 Prozent) nutzen lt. Bitkom Open-Source-Lösungen. Nur 18 Prozent stehen Open Source ablehnend gegenüber.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat befasst sich derzeit mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Bei dieser Gelegenheit regt die WPK an, § 34 Abs. 1 BDSG um eine weitere Ausnahme zu ergänzen, sodass die die Geltendmachung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO in bestimmten Fällen beschränkt wird.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität soll u. a. ein Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) errichtet werden, das in einem ganzheitlichen Ansatz Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen und Aufsicht unter einem Dach zusammenführt. Dazu hat die WPK Stellung genommen.
Das ArbG Verden hat den Kündigungsschutzantrag des Klägers abgewiesen, da ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB für die außerordentliche Kündigung vorliegt (Az. 2 Ca 101/23).
Der erste Bericht über den Stand der digitalen Dekade liefert einen umfassenden Überblick über die Fortschritte bei der Verwirklichung des digitalen Wandels, mit dem die EU digital souveräner, widerstands- und wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Der Bericht enthält eine Bewertung der Leistung der EU im Hinblick auf die Ziele und Vorgaben Europas für 2030, wobei der Schwerpunkt auf vier Hauptsäulen liegt: digitale Kompetenzen, digitale Infrastruktur, Digitalisierung der Unternehmen, einschließlich der Nutzung künstlicher Intelligenz (KI), und Digitalisierung öffentlicher Dienste.
Die turbulenten Preisentwicklungen auf den Energiemärkten infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine haben viele kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland heftig und unvorbereitet getroffen. Insgesamt hat der deutsche Mittelstand lt. KfW Research die Energiepreisschwankungen jedoch gut verkraftet.
Der BGH hat über die Wirksamkeit der ab Mai 2019 geänderten Preisanpassungsklausel in Fernwärmelieferungsverträgen eines Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmens entschieden (Az. VIII ZR 249/22 und VIII ZR 263/22).
Die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat. Dies entschied das BSG (Az. B 2 U 8/21 R).
Der BGH entschied, dass dem Versicherungsnehmer aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch über zurückliegende Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung zustehen kann, wenn er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist. Dagegen folgt aus Art. 15 DSGVO kein Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben zu den Prämienanpassungen samt Anlagen (Az. IV ZR 177/22).
Das BMF hat das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung neu gefasst (Az. IV D 1 - S-0229 / 22 / 10002 :003).