Im Corona-Jahr 2020 haben in Deutschland erstmals mehr als die Hälfte (52 %) der Beschäftigten von Unternehmen, die für ihre Belegschaft Lehrveranstaltungen anboten, an betrieblichen Weiterbildungen teilgenommen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, war das die bisher höchste gemessene Teilnahmequote in der alle fünf Jahre stattfindenden Erhebung zur betrieblichen Weiterbildung.
Erstmals seit Januar steigt wieder die Zahl der Kurzarbeiter. Von August auf November nahm sie zu von 76.000 auf 187.000, wie aus Schätzungen des ifo Instituts hervorgeht.
Der Bundestag hat am 01.12.2022 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (BT-Drucks. 20/3817) in 2./3. Lesung gebilligt.
Beim Kauf von Immobilien darf in Zukunft nicht mehr mit Edelmetallen wie Gold und Silber und mit Diamanten bezahlt werden. Der Bundestag hat am 01.12.2022 in 2./3. Lesung ein zweites Gesetz „zur effektiven Durchsetzung von Sanktionen“ beschlossen.
Der Bundestag hat am 01.12.2022 den Gesetzentwurf für ein achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BT-Drucks. 20/3900) gebilligt. Es enthält u. a. Regelungen zum Künstlersozialversicherungsrecht und zu Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Bundestag hat am 01.12.2022 in 2./3. Lesung verschiedene Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschlossen.
Die EU-Kommission hat am 01.12.2022 im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets II einen Verordnungsentwurf vorgelegt, mit dem ein EU-weiter Zertifizierungsrahmen für CO2- Entnahmen geschaffen werden soll.
Das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im November 2022 eine Richtlinie und Verordnung zur Regulierung der digitalen Betriebsstabilität im Finanzsektor verabschiedet. Dazu hat die WPK Stellung genommen.
Das LG Köln entschied, dass die beklagte Stadt teilweise Schadensersatz für einen beschädigten Pkw leisten muss, da die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten und die ihr obliegende Amtspflicht verletzt hatte (Az. 5 O 94/22).
Das AG Frankfurt entschied, dass der Gegenstandswert von wertlosen Einziehungsobjekten auf 0,- Euro festgesetzt werden kann (Az. 989 Ds 955 Js 18304/19).