Der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten ist für eine vertrauensvolle und umfassende Betreuung grundlegend.
Wir stehen Ihnen mit unserem 17-köpfigen Team aus qualifizierten Mitarbeitern in allen Fragen rund um die klassischen Felder der Steuerberatung gern zur Verfügung.
Unser Leistungsspektrum reicht hierbei von der Lohn- und Finanzbuchhaltung (einschl. Baulohn) über die Jahresabschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht sowie sämtlicher privater und betrieblicher Steuererklärungen bis hin zur betriebswirtschaftlichen Beratung. Auch die Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren übernehmen wir für Sie. In Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Kooperationspartner Kottkamp, Tepe & Meyer GmbH wird darüberhinaus die Wirtschaftsprüfung angeboten.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und wünschen Ihnen viel Spaß beim Besuch unserer Homepage!
Das kompetente Team der Nordlohne & Meyer Steuerberatungsgesellschaft mbH steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema der Finanz- und Lohnbuchhaltung zur Verfügung. [...]
mehr erfahrenEin unfangreiches Leistungsspektrum stellt Ihnen die Nordlohne & Meyer Steuerberatungsgesellschaft mbH im Bereich der Steuerberatung zur Verfügung. [...]
mehr erfahrenBetriebswirtschaftliche Beratung sollte nicht nur auf der Grundlage Ihres anlassbezogenen Auftrages, sondern selbstverständlich begleitend zur steuerlichen Beratung erfolgen. [...]
mehr erfahrenWirtschaftsprüfung ist mehr als die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, die entweder vom Gesetzgeber angeordnet oder von Unternehmen freiwillig in Auftrag gegeben werden. [...]
mehr erfahrenDas sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen. Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29.09.2023 keine Mehrheit im Plenum. Damit ist das Gesetz automatisch gebilligt.
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordern, in der Gastronomie dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu halten. Am 29. September 2023 stellte Finanzminister Geue eine entsprechende Initiative im Bundesrat vor. Sie wurde in die Fachausschüsse überwiesen, die sich im Oktober damit befassen.
Noch vor Jahresende sollten viele Unternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um die Verjährung alter Forderungen zu stoppen. Nur wer einen Mahnbescheid beantragt, kann danach einen Vollstreckungstitel erwirken, um noch an das Geld zu kommen. Hat Ihnen der Beitrag gefallen? JaNein