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Herzlich Willkommen

bei Nordlohne & Meyer Steuerberatungsgesellschaft mbH

Der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten ist für eine vertrauensvolle und umfassende Betreuung grundlegend.

Wir stehen Ihnen mit unserem 17-köpfigen Team aus qualifizierten Mitarbeitern in allen Fragen rund um die klassischen Felder der Steuerberatung gern zur Verfügung.

Unser Leistungsspektrum reicht hierbei von der Lohn- und Finanzbuchhaltung (einschl. Baulohn) über die Jahresabschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht sowie sämtlicher privater und betrieblicher Steuererklärungen bis hin zur betriebswirtschaftlichen Beratung. Auch die Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren übernehmen wir für Sie. In Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Kooperationspartner Kottkamp, Tepe & Meyer GmbH wird darüberhinaus die Wirtschaftsprüfung angeboten.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf und wünschen Ihnen viel Spaß beim Besuch unserer Homepage!

Bernd Nordlohne
Steuerberater
Dipl.-Kfm. Volker Meyer
Steuerberater
Bernd Nordlohne
Volker Meyer

DATEV-Video zur Finanz- und Lohnbuchhaltung

Eine modern Buchhaltung bedeutet kurze Wege.
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Aushangpflichten: Was Arbeitgeber wissen müssen 

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Ab dem ersten Mitarbeiter besteht für Unternehmen eine gesetzliche Aushangpflicht für Arbeitsschutzgesetze. Das Ziel dahi...

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Das kompetente Team der Nordlohne & Meyer Steuerberatungsgesellschaft mbH steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema der Finanz- und Lohnbuchhaltung zur Verfügung. [...]

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Steuerberatung

Ein unfangreiches Leistungsspektrum stellt Ihnen die Nordlohne & Meyer Steuerberatungsgesellschaft mbH im Bereich der Steuerberatung zur Verfügung. [...]

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Betriebswirtschaftliche Beratung

Betriebswirtschaftliche Beratung sollte nicht nur auf der Grundlage Ihres anlassbezogenen Auftrages, sondern selbstverständlich begleitend zur steuerlichen Beratung erfolgen. [...]

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Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung ist mehr als die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, die entweder vom Gesetzgeber angeordnet oder von Unternehmen freiwillig in Auftrag gegeben werden. [...]

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Aktuelle News

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Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).

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Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei dem Verkauf von dem in Erbengemeinschaft erworbenen Geschäftsanteil an einer GmbH an dieselbige um eine Schenkung an die an der GmbH über eine GmbH & Co. KG mittelbar beteiligten Kommanditisten i. S. d. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG handelt (Az. II R 22/21).

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07.11.2022 | Trialog

Noch vor Jahresende sollten viele Unternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um die Verjährung alter Forderungen zu stoppen. Nur wer einen Mahnbescheid beantragt, kann danach einen Vollstreckungstitel erwirken, um noch an das Geld zu kommen. Hat Ihnen der Beitrag gefallen? JaNein

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Quelle: www.datev.de