Die EU-Kommission begrüßt die vorläufige Einigung des EU-Parlaments und des Rates zur Senkung der Emissionen und des Energieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU.
Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2023 neue Vordruckmuster eingeführt (Az. III C 3 - S-7532 / 19 / 10002 :003).
Online-Banking nur möglich nach Zustimmung zu neuen Geschäftsbedingungen im Pop-up-Fenster: Dieses Vorgehen der Targobank war unzulässig. Das hat das LG Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden (Az. 12 O 78/22).
Die WPK informiert über die reguläre Sitzung des Beirats vom 1. Dezember 2023.
Die jährliche Überprüfung durch das BMF hat ergeben, dass der die Vorsteuerbelastung abbildende, zutreffende Durchschnittssatz für Landwirte ab dem Jahr 2024 8,4 Prozent beträgt. Diese Überprüfung teilte der Deutsche Bundestag mit (BT-Drucks. 20/9625).
Der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt unterliegt gesetzlichen Formvorschriften. Er kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Wird er in elektronischer Form eingelegt, dann ist eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. die Versendung per De-Mail erforderlich. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. So entschied das LSG Hessen (Az.
Laut Bundesregierung wird zur Verbesserung der Situation der Selbstständigen ein Gesetzentwurf vorbereitet, „der einige Elterngeldregelungen zum Verfahren klarer fasst und zielgerichteter ausrichtet oder vereinfacht“ (20/9532).
Eine Autofahrerin kann nach einem Überholunfall 2/3 ihres Schadens von einem Treckerfahrer ersetzt verlangen, da dieser offensichtlich gegen die „doppelte Rückschaupflicht“ verstoßen hat. So entschied das LG Lübeck (Az. 15 O 46/23).
Die Inflationsrate in Deutschland lag im November 2023 bei +3,2 %. Im Oktober 2023 hatte die Inflationsrate bei +3,8 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sanken die Verbraucherpreise im November 2023 gegenüber dem Vormonat Oktober 2023 um 0,4 %.
Das BMF teilt die Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2024 mit (Az. IV C 5 - S-2334 / 19 / 10010-005).