Der BGH hatte die Frage zu entscheiden, wie eine Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz in das Grundbuch einzutragen ist (Az. V ZB 53/18).
Der BayVGH hat einen weiteren Normenkontrollantrag eines Eigenjagdrevierinhabers gegen die Verordnung der Regierung von Oberbayern abgelehnt, mit der Jagdzeiten für Schalenwild verlängert werden (Az.19 N 15.420).
Das AG Augsburg hatte einen Fall zu entscheiden, in dem sich eine Jagdpächterin und ein Modellfliegerverein um die Flugzeiten von Modellfliegern und die dadurch entstehende Beeinträchtigung bei der Bejagung von Wildschweinen stritten (Az. 14 C 2528/18).
Die Europäische Kommission hat EU-Vorschriften erlassen, um den zunehmenden Drohnenverkehr für die Menschen am Boden und in der Luft sicherer zu machen.
Das OLG Karlsruhe hat in drei Fällen den Klagen von Käufern neuer Dieselfahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen waren, stattgegeben und die beklagten Autohäuser zur Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen Ersatzfahrzeuges aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeuges verurteilt (Az. 13 U 144/17, 13 U 167/17, 13 U 16/18).
Ein Kfz-Händler darf ein Auto nicht mit einem Preis bewerben, der davon abhängig ist, dass der Käufer sein altes Fahrzeug in Zahlung gibt, wenn dies für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkenntlich ist. Dies entschied das OLG Köln (Az. 6 U 179/18).
Das VG Hannover hat die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Außerbetriebsetzung eines Diesel-Fahrzeuges, das kein Software-Update erhalten hat, bestätigt (Az. 5 A 2183/18).
Das AG München entschied, dass der Vermieter die Wohnung auch einer 92-jährigen Mieterin zur Vorbereitung von Beseitigungsarbeiten der von ihr gerügten Mängel betreten lassen darf (Az. 418 C 18466/18).
Das BVerfG hat das soziale Netzwerk Facebook im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Seite der Partei „Der III. Weg“ bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Europawahl vorläufig zu entsperren und ihr für diesen Zeitraum die Nutzung der Funktionen von www.facebook.com wieder zu ermöglichen (Az. 1 BvQ 42/19).
Der EuGH entschied, dass die Notare in Polen, die auf gemeinsamen Antrag aller Beteiligten des notariellen Verfahrens eine Urkunde über die Bestätigung der Erbenstellung errichten, keine "Gerichte" im Sinne der Erbsachenverordnung sind, und diese Urkunde folglich keine in einer Erbsache erlassene "Entscheidung", sondern eine "öffentliche Urkunde" ist (Rs. C-658/17).