Der BFH hatte die Frage zu klären, ob ein durch zeitnahe Veräußerung nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für Zwecke der Erbschaftsteuer statt des Liquidationswerts angesetzt werden kann (Az. II R 9/16).
Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob der Beruf des Heileurythmisten mit demjenigen des Katalogberufs des Krankengymnasten oder den anderen als "ähnlich" anerkannten Heil- und Medizinalfachberufen vergleichbar ist (Az. VIII R 26/15).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Pflanzenlieferung eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende selbständige Leistung oder eine unselbständige Nebenleistung zu den dem Regelsteuersatz unterliegenden Einpflanz-, Pflege- und Anwachsgarantieleistungen darstellt (Az. V R 22/17).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Entschädigungszahlungen eines Landes für die Eintragung eines Flutungsrechts im Grundbuch auf mehrere Jahre verteilbare Einnahmen sind, weil die Zahlung für die Nutzungsüberlassung und nicht für den durch die Eintragung der unbefristeten Dienstbarkeit erlittenen Wertverlust des Grundstücks erfolgt (Az. VI R 54/16).
Ein im Vertrieb auf Provisionsbasis beschäftigter Arbeitnehmer, der im Zuge eines einem Maschinenverkauf vorgeschalteten Geldwechselgeschäfts Falschgeld untergeschoben bekommt, kann seinen Schaden steuerlich als Werbungskosten abziehen. Dies entschied das FG Hessen (Az. 9 K 593/18).
Das BMF hat die wichtigsten ab 1. Januar 2019 geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt.
Sofern keine anderweitige politische Lösung gefunden wird, droht mit Ablauf des 12. April 2019 ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Sollte dieser Fall eintreten, gilt das mit diesem Schreiben Verfügte (Az. III C 1 - S-7050 / 19 / 10001 :002).
Das BMF veröffentlicht ein Schreiben zu den Auswirkungen der BFH-Urteile vom 11. Juli 2017, vom 6. Dezember 2017 und vom 20. Juli 2018 (Az. IV C 6 - S-2244 / 17 / 10001).
Ab dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein. Nach Meinung des DStV deutet vieles darauf hin, dass das Umsetzungsverfahren noch immer in den Kinderschuhen steckt.