05.08.2019

Das SG Stuttgart entschied, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die an einer Myopie sowie einem Astigmatismus leiden, keinen Anspruch auf eine Laser-Korrektur der Augen haben (Az. S 23 KR 4535/18).

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05.08.2019

Das SG Stuttgart entschied, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine ambulante Electromotive Drug Administration (EMDA®) Therapie nicht zu tragen hat (Az. S 19 KR 1603/18).

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05.08.2019

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im Interesse der Verbraucher und der weiteren Marktteilnehmer vorgelegt (19/12084). Er vereint mehrere gesetzgeberische Maßnahmen.

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05.08.2019

Das SG Stuttgart entschied, dass gegen die Vorschrift des § 1a Fremdrentengesetz (FRG) keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (Az. S 21 R 6182/17).

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05.08.2019

Das SG Stuttgart entschied, dass der Anscheinsbeweis auch für die Wirksamkeit der Erstattung eines Versicherungsbeitrags und dessen tatsächlicher Auszahlung gilt (Az. S 25 R 2586/16).

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05.08.2019

Das SG Stuttgart entschied, dass es sich bei der Tätigkeit als Kraftfahrzeugmeister, soweit sie nicht im eigenen Betrieb erbracht wird, wegen der berufsspezifischen Eingliederung in die Betriebsabläufe um eine typische Arbeitnehmertätigkeit handelt (Az. S 20 R 1936/16).

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05.08.2019

Das SG Stuttgart entschied, dass die Dürftigkeitseinrede eines Erben nach § 1990 BGB nicht bereits im Anfechtungsprozess gegen einen Erstattungsbescheid der Rentenversicherung, sondern erst im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu berücksichtigen ist (Az. S 25 R 5546/17).

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05.08.2019

Bei Ehepartnern, die nicht in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben, ist der Regelbedarf für Alleinstehende und nicht der Regelbedarf für Partner bei der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zu berücksichtigen. Ehegatten sind als dauernd getrennt lebend bereits anzusehen, wenn sie nicht nur vorübergehend keinen gemeinsamen Haushalt führen. Ein Trennungswille ist hierfür nicht erforderlich. So das SG Stuttgart (Az. S 8 AS 3575/18).

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05.08.2019

Eine anwaltliche Honorarvereinbarung ist nicht allein deshalb sittenwidrig und damit gem. § 138 I BGB nichtig, weil das Honorar im Vergleich zur gesetzlichen Vergütung um das Sechsfache erhöht ist. Einem derart erhöhten Stundensatz soll aber eine (widerlegliche) Indizwirkung für das Vorliegen von Sittenwidrigkeit zukommen. Dies entschied das OLG Düsseldorf (Az. I-24 U 84/18), worauf die BRAK hinweist.

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02.08.2019

Das SG Stuttgart entschied, dass eine negative Entscheidung des Rentenversicherungsträgers, dass keine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, die Fiktionswirkung des § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) nicht entfallen lässt (Az. S 21 AL 1622/18).

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