Das LG Düsseldorf entschied, dass die Volkswagen AG einem Autokäufer Schadenersatz wegen Einschränkungen bei der Abgasreinigung durch ein "Thermofenster" zahlen muss, da die Abgasreinigung auch nach dem Update eingeschränkt war und der Käufer darüber nicht informiert wurde (Az. 7 O 166/18).
Gesetzlich Krankenversicherte können mit Dronabinol versorgt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass entweder eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder eine solche nicht zur Anwendung kommen kann. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 1 KR 256/19 B ER).
Das LG Köln entschied, dass ein Züchter von einem konkurrierenden Züchter nicht verlangen kann, dass dessen - vermeintlich mit einem unzulässigen Makel behafteter - Mops tiermedizinisch untersucht werden muss. Ein Klagerecht bestehe nur in außerordentlichen Ausnahmefällen (Az. 28 O 438/18).
Die Betreiberin eines Pflegeheims in Karlsruhe ist vor dem Verwaltungsgericht mit ihrem Eilantrag gescheitert, mögliche Folgen der von ihr beabsichtigten Heimschließung für die Heimbewohner auf die Stadt Karlsruhe abzuwälzen (Az. 3 K 4871/19).
Die am 31.07.2019 in Kraft getretenen EU-Regeln für transparente Arbeitsbedingungen stärken die Rechte von 200 Millionen Arbeitnehmern. Davon profitieren insbesondere Arbeitnehmer in neuen Arbeitsformen, wie z. B. Arbeitnehmer mit "Nullstundenverträgen" und Hausangestellte, die bisher nicht durch EU-Vorschriften geschützt waren.
Wie das BMWi mitteilt, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Die Regelungen stellen sicher, dass künftig Autoradios und andere Radioempfangsgeräte mit Schnittstellen für digitalisierte Inhalte ausgestattet sind. Außerdem erweitert die Gesetzesänderung die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für Kommunikation ins EU-Ausland (sog. Intra-EU-Kommunikation).
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem verschiedene Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) geändert und modernisiert werden. Es geht darum, die Qualität und Effizienz zivilgerichtlicher Verfahren zu steigern und die Funktionsfähigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes weiterhin zu gewährleisten.
Das OLG Stuttgart hat die Berufung eines Klägers zurückgewiesen, der mit seiner Klage von der Daimler AG Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verlangt. Beim vorliegenden Fahrzeugmodell konnte nicht davon ausgegangen werden, dass der Vorstand der Daimler AG Kenntnis von einer unzulässigen Abschalteinrichtung hatte und sich deshalb die Daimler AG durch einen detaillierten Vortrag entlasten müsste (Az. 10 U 134/19).
Unternehmen der privaten Krankenversicherung haben Anspruch darauf, dass gesetzliche Krankenkassen das Bewerben und Anbieten von in ihrer Satzung geregelten Wahltarifen für Gestaltungsleistungen wie besonderen Auslandskrankenschutz unterlassen, soweit sie dadurch ohne gesetzliche Ermächtigung ihren Tätigkeitskreis erweitern. Das hat das BSG entschieden (Az. B 1 KR 34/18 R).
Ein Ersatzkassenverband kann eine Krankenkasse gerichtlich zwingen, nicht mit Rabatten für ihre Versicherten bei Vorteilspartnern zu werben. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 1 KR 16/18 R).