Im Streit um Kölns bekannteste Baulücke in der Richard-Wagner-Straße muss der Eigentümer eine Vertragsstrafe von 710.000 Euro an die Stadt Köln bezahlen. Das hat das OLG Köln entschieden (Az. 3 U 53/18).
Der Bundestag hat am 30. November 2018 die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung und der Ausweitung der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) beschlossen.
Das OLG Braunschweig hat die öffentliche Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Volkswagen AG veranlasst. Damit können die Feststellungsziele und der der Klage zugrundeliegende Sachverhalt nun vom Bundesamt für Justiz im Klageregister eingestellt werden und Verbraucher sich zu der Musterfeststellungsklage anmelden.
Der Bundesrat hat sich am 23. November 2018 dagegen ausgesprochen, die Bezahlung von Minijobs zu dynamisieren. Ein entsprechender Gesetzesantrag Nordrhein-Westfalen erhielt keine Mehrheit.
Der Bundesrat verlangt von der Bundesregierung, für mehr Transparenz und klare Regeln auf digitalen Märkten zu sorgen. In einer am 23. November 2018 gefassten Entschließung regt er Maßnahmen an, um Datenmissbrauch sowie die Verbreitung von Falschinformationen zu bekämpfen.
Ab Januar 2019 gelten neue Mautsätze für Lkw auf Autobahnen und Fernstraßen. Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 2. November 2018. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gebilligt. Es soll den Personalengpass in der Pflege verringern und die Versorgungsqualität verbessern. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Die Reduzierung der Arbeitszeit wird ab 2019 leichter sein: Der Bundesrat hat die Einführung der Brückenteilzeit gebilligt. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren.
Zurück zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge: Der Bundesrat hat das Versichertenentlastungsgesetz gebilligt. Danach zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 wieder je zur Hälfte.
Die staatliche Rente verbessern und stabilisieren. Das soll mit dem Rentenpaket des Bundestages erreicht werden, das der Bundesrat gebilligt hat. Eckpfeiler des Gesetzes ist die sog. doppelte Haltelinie: Danach soll das Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48 Prozent bleiben. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.