Die Bemühungen der Europäischen Kommission, auf eine weitere Harmonisierung des Mehrwertsteuersystems in der Union hinzuwirken, werden von der Bundesregierung unterstützt.
Der Rat der EU hat beschlossen, Aruba, Barbados und Bermuda von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (Steueroasen) zu streichen.
Das Gericht der Europäischen Union erklärte die Beschlüsse der EU-Kommission zur polnischen Einzelhandelssteuer für nichtig. Die Kommission habe die fragliche Maßnahme zu Unrecht als staatliche Beihilfe gewertet (Rs. T-836/16 und T-624/17).
Am 13. Mai 2019 lud die BStBK zum 57. Deutscher Steuerberaterkongress nach Dresden ein. In seiner Eröffnungsrede legte BStBK-Präsident Riedlinger, auch im Hinblick auf die anstehenden Wahlen, seinen Schwerpunkt auf Europa und die Europäische Union. Diese will den Berufsstand der Steuerberater stärker in die Pflicht nehmen.
Seit 15.05.2019 ist ein neues Instrument im Einsatz, mit dem die EU-Staaten Mehrwertsteuerbetrug schneller aufdecken können. Das Transaction-Network-Analysis-Tool (TNA) bietet den Steuerbehörden einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Informationen über grenzüberschreitende Umsätze. Sie können so rasch agieren, wenn ein potenzieller Fall von Mehrwertsteuerbetrug angezeigt wird.
Das FG Münster hat entschieden, dass der (im Regelfall günstigere) Abgeltungssteuersatz von 25 % auch dann auf Kapitalerträge anzuwenden ist, wenn die Gläubiger ihre Gesellschaftsanteile an der Schuldnerin auf eine Familienstiftung übertragen haben (Az.3 K 2547/18).
Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber wiederholt befristet von seinem Arbeitgeber auf einer Baustelle dessen Auftraggebers eingesetzt, begründet er dort auch dann keine erste Tätigkeitsstätte, wenn der Einsatz insgesamt ununterbrochen länger als vier Jahren andauert. So entschied das FG Münster (Az. 1 K 447/16).
Das FG Münster hat entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern (Az. 10 K 2990/17).
Das FG Münster entschied, dass die Nutzung eines Kontos des minderjährigen Kindes durch den Vater zur Abwicklung seines betrieblichen Zahlungsverkehrs nicht dazu führt, dass das Kind durch einen Duldungsbescheid für rückständige Steuern des Vaters in Anspruch genommen werden kann (Az. 7 K 2071/18).
Der BFH hatte zu entscheiden, wie der Gewinn aus der Veräußerung einer vormals verpachteten Milchreferenzmenge zu berechnen ist, nachdem 33 % der Quote nach Beendigung des Pachtverhältnisses gemäß § 48 Abs. 3 der Milchquotenverordnung zugunsten der Landesreserve eingezogen wurden und nur der verbliebene Anteil veräußert werden konnte (Az. VI R 52/16).