Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein inländischer Erbschaftsteuerbescheid nach der Korrekturvorschrift § 174 Abs. 1 AO bei Widerstreit mit einem zum selben Vermögensanfall ergangenen schweizerischen Erbschaftsteuerbescheid änderbar ist (Az. II R 61/15).
Der BFH hat die Frage entschieden, ob Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk eine Sperrwirkung gegenüber der Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG i. d. F. des StVergAbG bei Teilwertabschreibung eines unbesicherten Darlehens einer inländischen Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft entfaltet (Az.I R 73/16).
Voraussetzung für eine Abschaffung der Steuer auf Zinserträge und die Besteuerung dieser Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz ist die Etablierung des automatischen internationalen Informationsaustauschs über Finanzkonten. Dies erklärt die Bundesregierung.
Die Bundesregierung hält an der Einführung einer substantiellen Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext fest. Dies teilt sie in einer Antwort (19/9828) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9496) mit.
Die EU-Kommission hat eine Studie über inländische und grenzüberschreitende MwSt-Erstattungen innerhalb der EU veröffentlicht. Deutschland wird vorgeworfen, Erstattungsanträge ohne Nachfrage nach zusätzlichen Informationen, auch automatisch zurückzuweisen.
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Sterbegeld, welches eine Pensionskasse an Erben zahlt, die nicht zugleich "Hinterbliebene" sind, der Einkommensteuer unterliegt (Az. 15 K 2439/18 E).
Das FG Düsseldorf entschied, dass das Finanzamt nicht an Mitteilungen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gebunden ist. Das Finanzamt habe selbständig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Abzug von Beiträgen zu einem sog. Riester-Vertrag als Sonderausgaben erfüllt sind (Az. 11 K 311/16).
Das FG Düsseldorf entschied einen Rechtsstreit über die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei einem gemischt genutzten Gebäude. Die Vorsteuer sei im Streitfall zu Recht nach dem Flächenschlüssel aufgeteilt worden. Der Steuerpflichtige trage die Feststellungslast für erhebliche Ausstattungsunterschiede, die die Anwendung des objektbezogenen Umsatzschlüssels rechtfertigen würden (Az. 1 K 2798/16).
Das Schreiben behandelt die Anwendung der BFH-Urteile vom 16. September 2004 und vom 17. April 2018 (Az. IV C 1 - S-2211 / 16 / 10003 :005).
Das BMF hat eine Arbeitshilfe zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden mit Stand vom Mai 2019 zur Verfügung gestellt.