Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen nach der Missbrauchsrechtsprechung des EuGH ausgeschlossen ist, wenn sich der Kläger aktiv an einem Betrugsmodell beteiligte und die Begehung einer Steuerverkürzung im Empfangsstaat durch gefälschte Belegnachweise ermöglichte (Az. V R 20/19).
Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemachte Anschaffungskosten führen zu einer Minderung des AfA-Volumens und stehen insoweit einer Weiterführung der AfA entgegen. Dies entschied der BFH (Az. IX R 14/19).
Führt ein Gesellschafter dem Gesellschaftsvermögen einer KG im Wege einer Einlage ohne entsprechende Gegenleistung einen Vermögenswert zu, der hinsichtlich der Höhe über den aufgrund seiner Beteiligung an der KG geschuldeten Anteil hinausgeht (disquotale Einlage), kann eine freigebige Zuwendung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen. Der andere Gesellschafter wird dadurch bereichert, dass sich seine über die KG gehaltene Beteiligung am Gesamthandsvermögen entsprechend erhöht. So der BFH (Az. II R 9/17).
Das VG Neustadt hat in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob der Eigentümer eines denkmalgeschützten Bunkers einen Erlass der Grundsteuer beanspruchen kann und dies jeweils verneint (Az. 3 K 209/20, 3 K 213/20 und 3 K 214/20).
Das BMF hat das Vordruckmuster für die Mitteilung nach § 4a Absatz 4 WoPG über zurückzufordernde Prämien sowie das Vordruckmuster für die Sammelliste für Wohnungsbauprämien bekanntgemacht (Az. IV C 5 - S-1961 / 19 / 10002 :001).
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwSt-Richtlinie im Hinblick auf die Identifizierung von Steuerpflichtigen in Nordirland vorgelegt.
Bayern startete nun das Digitalisierungsprojekt „NACHDIGAL“. Der elektronische Belegversand an das Finanzamt ist dort endlich möglich. Der DStV begrüßt die jahrelang von ihm geforderte Erleichterung.
Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau können zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Frau verheiratet ist oder in einer festen Beziehung lebt. So entschied das FG Münster (Az. 1 K 3722/18).
Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30. September 2020 beantragen. Dies teilt die BStBK mit.
Die WPK teilt mit, dass sich das BMWi mit dem BMF darauf verständigt hat, die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis zum 30. September 2020 zu verlängern.