Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der missbräuchlichen Ersteigerung von Schrottimmobilien stand am 26.04.2024 auf der Tagesordnung des Bundesrates. In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf regt der Bundesrat an, Gemeinden nur dann die Möglichkeit der Beantragung einer gerichtlichen Verwaltung zu gewähren, wenn die jeweilige Landesregierung dies durch Erlass einer Rechtsverordnung zugelassen hat.
Der moderate Trend zu mehr Teilzeitbeschäftigung in Deutschland hält weiter an. Im Jahr 2023 arbeiteten 31 % der Angestellten hierzulande in Teilzeit, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.
Die Unternehmen in Deutschland zeigen sich zurückhaltender bei der Personalplanung. Das ifo Beschäftigungsbarometer sank im April auf 96,0 Punkte, nach 96,3 Punkten im März.
Die geplante Abstimmung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Arbeitende Mitte stärken - Steuerbelastung senken“ (BT-Drucks. 20/8861) wurde von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt.
Mit „BEFIT" will die EU einen Rahmen für eine einfachere und rechtssicherere Unternehmensbesteuerung in Europa schaffen. Doch das Konzept ist noch nicht in trockenen Tüchern, dabei ist eine EU-Steuergesetzgebung, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Europa stärkt, lt. DIHK wichtiger denn je.
Haben die Eltern eines Kindes zu Beginn und während einer Jugendhilfeleistung ihren jeweiligen gewöhnlichen Aufenthalt in Bezirken verschiedener Jugendhilfeträger und verlieren beide Elternteile das Personensorgerecht, richtet sich die örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Elternteils, bei dem das Kind vor Beginn der Hilfeleistung zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. So das BVerwG (Az. 5 C 3.23 und 5 C 12.22).
Ein Verkäufer täuscht nur dann arglistig über Mängel an einer Sache, wenn er oder seine Hilfspersonen die Mängel kennen. Es reicht hingegen nicht aus, dass die Mängel einem Verwandten des Verkäufers bekannt sind, der nicht am Geschäft beteiligt ist. So entschied das LG Lübeck (Az. 15 O 37/23).
Das OVG Niedersachsen hat die Berufungen der Kläger in zwei Verfahren gegen Straßenreinigungsgebührenbescheide der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 zurückgewiesen (Az. 9 LC 117/20 und 9 LC 138/20).
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche sie im Rahmen ihrer Bewerbung vorlegte, die Grundsätze der wissenschaftlichen Redlichkeit vorsätzlich nicht eingehalten hat (Az. 2 Ca 345/23).
Das BMF hat sich mit den Folgen aus dem BFH-Urteil I R 42/19 vom 17.05.2023 befasst (Az. IV C 2 - S-2204 / 24 / 10001 :001).