Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben Pläne gebilligt, die die verstärkte Nutzung erneuerbarer und CO₂-armer Gase, einschließlich Wasserstoff, auf dem EU-Gasmarkt erleichtern sollen. Die neue Richtlinie und die Verordnung über den Gas- und Wasserstoffmarkt zielen darauf ab, den Energiesektor der EU zu dekarbonisieren und die Produktion und Integration von erneuerbaren Gasen und Wasserstoff zu fördern.
Im Streit um die mangelfreie Anfertigung eines maßgefertigten Acryltisches erachtete das AG München den Rücktritt des Klägers vom Vertrag für unwirksam und wies die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 2.890 Euro ab (Az. 161 C 19921/20).
Die EU-Richtlinie zur öffentlichen Länderberichterstattung verpflichtet multinationale Großkonzerne ab diesem Jahr zu mehr Steuertransparenz. Eine Studie des ZEW Mannheim und der Universität Mannheim zeigt nun, dass die Richtlinie jedoch vorwiegend europäische Unternehmen in die Pflicht nimmt.
Ein ehemaliger Polizist hat keinen Anspruch auf Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit infolge früher wahrgenommener Tätigkeiten u. a. im Streifendienst. Dies entschied das VG Aachen (Az. 1 K 2399/23).
Die Aussichten für die Konjunktur in Deutschland hellen sich langsam auf. Die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Wirtschaft in den nächsten drei Monaten eine Rezession durchläuft, ist in den letzten Wochen spürbar gesunken. Das signalisiert der IMK-Konjunkturindikator der Hans-Böckler-Stiftung.
Der BGH hat Grundsätze zum Werkstattrisiko auf überhöhte Kostenansätze eines Sachverständigen übertragen, den der Geschädigte mit der Begutachtung seines Fahrzeugs zur Ermittlung des unfallbedingten Schadens beauftragt hat (Az. VI ZR 280/22).
Das FG Münster hat zu den Voraussetzungen des § 6e EStG, der Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten qualifiziert, Stellung genommen und entschieden, dass die Anwendung auf abgeschlossene Veranlagungszeiträume eine verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung darstellt (Az. 12 K 357/18 F).
Das FG Münster entschied, welche Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 AStG zu stellen sind (Az. 2 K 842/19 F).
Die Annahme der Trennung der Eheleute erfordert ein der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung. Verbleibende Gemeinsamkeiten in Form gemeinsamer Mahlzeiten, der Vornahme von Erledigungen und Einkäufen für den anderen stehen der Trennung nicht entgegen, wenn sie sich als unwesentlich darstellen. Dies gilt auch für einen freundschaftlichen, anständigen und vernünftigen Umgang der Ehegatten miteinander, insbesondere, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben. So das OLG Frankfurt (Az. 1 UF 160/23).
Die deutsche Industrie hat lt. ifo Institut kaum noch mit Materialknappheit zu kämpfen. Im März berichteten 10,2 % der befragten Firmen von Engpässen, nach 14,6 % im Februar.