Der BFH hat zur sog. Konzernklausel (§ 6a GrEStG) entschieden, dass das „herrschende Unternehmen“ und die „abhängige Gesellschaft“ nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang zu bestimmen sind, für den die Grunderwerbsteuer nach dieser Norm nicht erhoben wird (Az. II R 13/20).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Mehrgewinne, die ein untreuer Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft, die ihre Gewinne durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, unter Vorspiegelung von Betriebsausgaben zu Unrecht entnommen hatte, dem untreuen Gesellschafter allein als Sonderbetriebseinnahmen oder den Gesellschaftern nach Maßgabe des gesellschaftsvertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen sind (Az. VIII R 6/19).
Der BFH entschied, dass bei dem Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen (Az. II R 32/20).
Der Export von Waren zur Be- oder Weiterverarbeitung im Ausland spielt für die deutsche Wirtschaft nur eine untergeordnete Rolle. Demgegenüber sind die allermeisten Warenexporte Produkte, die ins Ausland verkauft werden. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, handelte es sich bei 90,3 % (1.055,7 Mrd. Euro) der von Januar bis September 2022 aus Deutschland exportierten Waren um Verkäufe.
Mit der erneuten Verlängerung der Sanktions-Schonfrist für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2021, wonach kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB vor dem 11.04.2023 eingeleitet wird, können Kanzleien und Unternehmen nun etwas aufatmen. Darauf weist der DStV hin.
Am 30.11.2022 hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Fülle von steuerlichen Verbesserungen und Veränderungen sowie eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen beschlossen. Für den 02.12.2022 ist die 2./3. Lesung im Bundestag geplant und am 16.12.2022 steht die zweite Beratung im Bundesrat auf der Agenda.
Das Bundesbauministerium will Bauleitplanungsverfahren digitalisieren und beschleunigen. Aus Sicht der BRAK darf dies jedoch nicht mit einem Ausschluss der Beteiligungsrechte nicht-technikaffiner Bürger einhergehen.
Unternehmen in Deutschland wollen mehr Personal einstellen. Das ifo Beschäftigungsbarometer ist im November auf 99,6 Punkte gestiegen, nach 97,8 Punkten im Oktober.
Anwältinnen und Anwälte, die bei Kataloggeschäften nach dem Geldwäschegesetz tätig sind, müssen u. a. eine Geldwäsche-Risikoanalyse erstellen. Als Hilfestellung dafür hat die BRAK Muster für die kanzleiweite und individuelle Risikoanalyse erarbeitet.
Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben den Entwurf eines Gesetzes (20/4685) zur „Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ vorgelegt.