Der BGH hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sog. Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist (Az. XI ZR 551/21).
Eine von einem Standesbeamten eines Mitgliedstaats errichtete Scheidungsurkunde, die eine Vereinbarung der Ehegatten über die Ehescheidung enthält, die sie vor dem Standesbeamten getreu den in den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen bestätigt haben, stellt lt. EuGH eine Entscheidung im Sinne der Brüssel-IIa-Verordnung dar (Rs. C-646/20).
Das OLG Köln hat über das Bestehen eines Rückzahlungsanspruchs im Kontext der Teilnahme an Online-Glücksspielen entschieden (Az. 19 U 51/22).
Das VG Göttingen entschied, dass ein emeritierter Professor weder einen Anspruch auf uneingeschränkte Bibliotheksnutzung noch auf Zurverfügungstellung eines bestimmten Raumes zur Durchführung einer Lehrveranstaltung hat (Az. 4 A 191/20).
Das BMF gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 01.01.2023 berechnet wird (Az. IV C 7 - S-3104 / 19 / 10001 :008).
Die ZEW-Konjunkturerwartungen steigen in der aktuellen Umfrage vom November 2022 um 22,5 Punkte auf einen Wert von minus 36,7 Punkten. Die Einschätzung der konjunkturellen Lage für Deutschland verbessert sich ebenfalls.
Mit dem BMF-Schreiben werden die aktualisierten Verzeichnisse der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, bekannt gegeben (Az. III C 3 - S-7359 / 19 / 10005 :001).
Wird ein Kommanditanteil veräußert, der mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist, unterliegt der Veräußerungsgewinn nur insoweit der Gewerbesteuer, als er auf den belasteten Anteil entfällt. Im Hinblick auf den unbelasteten Anteil bleibt er dagegen steuerfrei. Dies entschied das FG Münster (Az. 1 K 2751/20 G).
KfW Research hat sich in einer neuen Studie detailliert mit den Herausforderungen für „Female Entrepreneurship“ in Deutschland befasst. Es zeigt sich u. a., dass zentrale Hürden für die Gründungstätigkeit von Frauen kulturell und gesellschaftlich bedingt sind. Aber auch die Finanzierung spielt eine wichtige Rolle. Viele Gründungspläne von Frauen wie auch von Männern bleiben mangels Finanzierung unverwirklicht.
Das EU-Parlament hat neue Gesetze zur Stärkung der Cybersicherheit in Schlüsselbereichen verabschiedet.